Lex Mersamón
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Lex Mersamón
from Salido on 04/08/2016 10:05 AMLex Mersamón
I. Aufbau der Regierung
1) An oberster Stelle steht der Herrscher Mersamóns. Sein Wort ist oberstes Gesetz und über jede Niederschrift und Anordnung erhaben.
2) Dem Herrscher steht der Senat in beratender Funktion zur Seite. Der Senat setzt sich auf folgenden Personen zusammen: Dem persönlichen Berater des Herrschers, den Gemeindevorstehern der Gemeinden, dem Gardehauptmann und dem Heerhauptmann.
3) Der persönliche Berater des Herrschers ist eine von dem Herrscher ernannte Person, welche die Rolle seines Stellvertreters bildet.
4) Alle Gemeinden des Reiches wählen einen Gemeindevorsteher, welcher für die Mitglieder seiner Gemeinde spricht. Dabei ist die Größe der Gemeinde unerheblich.
II. Das Militär
1) Das Militär ist in zwei Sektionen unterteilt: Die Garde und das Heer.
2) Die Garde bildet sich aus gebürtigen Mersamónnern (alt und neu) oder solchen, welche die Bürgerrechte erlangt haben und umfasst sowohl Landtruppen als auch die Marine. Zudem untersteht ihr im Kriegsfall die Gardenmiliz.
3) Mitglieder der Garde werden in Mersamón ausgebildet und bilden eine stehende Armee.
4) Die Garde bildet sowohl die Armee Mersamóns als auch die Leibwache des Herrschers.
5) Die Garde unterliegt folgender Hierarchie:
An erster Stelle steht der Gardehauptmann, welcher von einem Gardeobermann für die Land und dem Marineobermann für die Marine vertreten wird.
Diesem unterstehen die Garde- bzw. Marineführer, welche von Gruppenführern untergeben sind.
6) Das Heer bildet sich aus angereisten Söldnern, die den Befehlen des Herrschers unterstehen.
7) Das Heer stellt einen Heerhauptmann, der von einem Heerobermann vertreten ist.
8) Die weitere Hierarchische Gliederung bleibt dem Heerhauptmann überlassen, welche jedoch von dem Herrscher abgelehnt werden kann.
9) Ein jeder männlicher Mersamóner mit Bürgerrechten hat ab seinem 16. Lebensjahr eine militärische Grundausbildung zu absolvieren. Diese dauert eineinhalb Jahre und wird von der Garde geführt.
10) Der Mann wird eingezogen und einen Monat vor der Einziehung benachrichtigt. Sollten Gründe für eine Vertagung des Einziehungstermins vorliegen, sind diese innerhalb einer Woche dem Gemeindevorsteher zu melden.
11) Nach der Grundausbildung steht es dem Mann frei bei der Garde zu bleiben oder einen Beruf zu erlernen beziehungsweise in den erlernten Beruf zurückzukehren.
12) Frauen steht es frei diese Grundausbildung zu absolvieren. Auch sie dürfen nach der Grundausbildung bei der Garde bleiben.
13) Im Kriegsfall können alle, die die Grundausbildung absolviert haben, auch gegen ihren Willen der Garde als Gardenmiliz eingegliedert werden.
III. Magie
1) Jegliches Wirken von Magie muss bei dem offiziellen Magiebeauftragten oder dem Herrscher angemeldet werden.
2) Der Magiebeauftragte ist eine von dem Herrscher bestimmte Person.
3) Bei dem Wirken von Magie ohne Erlaubnis ist mit hohen Strafen zu rechnen.
4) Dämologie und Nekromantie ist nicht gestattet.
5) Das Wirken gestatteter Magie erfolgt auf eigene Gefahr. Daraus entstehende Schäden hat der Magiewirkende im vollen Umfang zu tragen.
6) Alle Magier sind den Weisungen des Magiebeauftragten unterlegen, wenn das Kriegsrecht ausgerufen wird.
IV. Gesellschaftsrecht
1) Ein Jeder hat das Recht auf Leben, das ihm von niemanden genommen werden kann.
2) Ein Jeder hat das Recht auf persönlichen legalen Besitz, das ihm von niemanden genommen werden kann.
3) Ein Jeder hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Freiheit.
4) Wohnrecht besitzt jeder mersamónische Staatsbürger oder jede Person, die ein Solches von einer Gerichtsperson eingeräumt bekommen hat.
5) Ein jedes Gewerbe ist anzumelden.
6) Eine jede Person ist verpflichtet Steuern zu zahlen. Ist es einer Person nicht möglich, so hat diese so lange Staatsdienst zu vollziehen, bis sie es wieder kann.
7) Die Steuern werden in Höhe eines Zehntes erhoben. Lagebedingt, kann dieser erhöht oder gesenkt werden.
8) In Mersamón herrscht Religionsfreiheit. Jede Religion, die nicht gegen die mersamónnischen Gesetze verstößt ist generell gestattet.
9) Um eine Religion ausüben zu dürfen muss diese vorher angemeldet, überprüft und freigegeben sein!
10) Die Gerichtsbarkeit liegt in den Händen des Herrschers, seines Stellvertreters und der Gemeindevorsteher. Die Reihenfolge ist verbindlich. Weiter kann von einem Gemeindevorsteher ein oder mehrere Richter ernannt werden, die für die jeweilige Gemeinde tätig sind.
11) Waisen unter 16 Jahren, die auf der Straße leben, werden von einem staatlichen Waisenhaus aufgenommen. Sollten sie ab dem 16. Lebensjahr keinen Beruf erlernt haben oder eine Bleibe gefunden haben werden die Waisen in den Staatsdienst übernommen.
12) Kinder dürfen ab dem 14. Lebensjahr eine Lehre beginnen. Vorher dürfen sie an einen Beruf herangeführt werden, jedoch nicht als volle Arbeitskraft eingesetzt werden.
Für Baron und Ehre!
Re: Lex Mersamón
from Salido on 10/13/2020 11:14 AMIch habe heute die Lex Mersamón dahingehend abgeändert, dass ich die Bürgerrechte mit eingetragen habe. Ich habe diese lediglich in die bestehenden Rechte mit eingearbeitet, nicht jedoch verfasst, wie man diese erlangen kann.
Das müssen wir nochmal besprechen.
Für Baron und Ehre!